Sie sind hier: Startseite » Hinweis: Hundesteuer 2025
Wer einen Hund besitzt, der bei der VGem Aurachtal noch nicht gemeldet ist, muss dies unverzüglich tun. Wenn ein Hund abhanden kommt, getötet wird, verendet, verkauft oder künftig in einer anderen Gemeinde oder Stadt gehalten wird, muss ihn der bisherige Besitzer unverzüglich abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Besitzer bei der Abmeldung, Name und Anschrift des neuen Besitzers anzugeben. Der Abmeldepflicht unterliegen insbesondere auch Personen, die 2024 einen Hund gehalten haben, ihn zwischenzeitlich abgegeben haben oder er ihnen entlaufen ist. Bitte beachten Sie außerdem, dass keine jährlichen Bescheide versendet werden, da die Hundesteuerfälligkeiten im Erstbescheid bereits angekündigt wurden. Die Hundesteuer wird am 01.04. ohne weitere Ankündigung fällig.
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